Landgestüt Sachsen-Anhalt
Parkstraße 13, 06780 Zörbig / OT Prussendorf,fon (034956) 229 80
Besamungsordnung
des Landgestütes Sachsen-Anhalt

(1) Frischsperma der Prussendorfer Besamungshengste wird nach vorheriger Bestellung auf
der Besamungsstation in Prussendorf sowie über Versand zu den in §2 Abs. 5 der AGB
genannten Gebühren auf den Besamungsstellen des Landgestütes in Dähre, Körbelitz, Krumke, Rodleben, Schlaitz, Stappenbeck, Weißenfels und Westdorf sowie bundesweit bereitgestellt. Das Landgestüt behält sich vor, Frischsperma stark nachgefragter Hengste nur auf den o. g. Besamungsstationen bzw.
Besamungsstellen bereitzustellen. Die Hengste Conte Bellini und Monte Bellini stehen darüber hinaus über das Bayrische Haupt- und Landgestüt Schwaiganger zur Verfügung.
Die Hengste Canterbury, Colorit, Donnersmarck, Levinus, Monte Bellini und Sarotti stehen
außerdem über TG-Sperma auf der Station Prussendorf zur Verfügung.

(2) Gemäß der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen können Besamungen nur auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen erfolgen. Besamungen sind vom Stutenbesitzer rechtzeitig
beim Landgestüt schriftlich oder mündlich unter Angabe von Lebensnummer der Stute und vollständiger Anschrift des zuständigen Besamungsbeauftragten und des Stutenbesitzers anzumelden.

(3) Die Samenbestellung (Abrufen des Samens) sollte durch den vom Stutenbesitzer beauftragten Tierarzt / Besamer erfolgen. Empfohlen wird, den Zeitpunkt aufgrund einer Follikelkontrolle zu bestimmen. Die Samenlieferung erfolgt an die angegebene Lieferanschrift.

(4) In der Deck- bzw. Besamungssaison wird je Stute Sperma bis zu 3 Rossen zur Verfügung gestellt.
Die mit dem Sperma gelieferten Kühlcontainer sind umgehend sauber und unbeschädigt an die Besamungsstation zurückzusenden. Die Kosten hierfür trägt der Stutenbesitzer.
Bei Verlust wird ein Betrag in Höhe von 25,- EUR / Container in Rechnung gestellt.

Das Landgestüt behält sich vor, bei stark nachgefragten Hengsten höchstens 2 Portionen Sperma pro Rosse zur Verfügung zu stellen.

Für den Hengst Monte Bellini werden pro Rosse maximal 2 Portionen je Stute zur Verfügung gestellt. Dies erfordert eine genaue Bestimmung des optimalen Besamungszeitpunktes durch den Besamungstierarzt!

(5) Samenbestellungen sind spätestens am vorhergehenden Tag zu folgenden Zeiten
sowie nur per Telefon oder Fax möglich:

  • Montag bis Freitag von 8:00 bis 10.30 Uhr des Vortages und
  • Samstag von 8.00 Uhr - 9.00 Uhr

unter der Telefon-Nr.: (03 49 56) 612 65 oder (0173) 576 92 74 erfolgen.
Fax-Nr.: (03 49 56) 2 31 39

Der Spermatransport wird durch Kurierdienstunternehmen auf Kosten und Risiko des Stutenbesitzers durchgeführt. Die Auslieferung erfolgt am nächsten Tag vormittags von Dienstag bis einschließlich Sonntag. Die Auslieferung am Sonntag erfolgt gegen Aufpreis. Selbstabholung ist nach telefonischer Absprache möglich.
Am Samstag, Sonntag und Montag ist auch Selbstabholung möglich.

(6) Stutenbesitzer, die eine Besamung ihrer Stute in ihrer näheren Umgebung wünschen, setzen sich mit dem Landgestüt in Verbindung, um den Tierarzt in der betreffenden Umgebung festzustellen, der mit dem Landgestüt einen Besamungsvertrag abgeschlossen hat und im Auftrag des Landgestütes die Besamung durchführt.

(7) Für Stuten, die im Landgestüt besamt werden sollen, stehen für ihre Unterbringung Boxen zur Verfügung.

(8) Die tierärztlichen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Besamung durchgeführt werden, stellt der Tierarzt dem Stutenbesitzer direkt in Rechnung.

Prussendorf, 2010-01-02
Landgestüt Sachsen-Anhalt

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